

















| Thema | Einzelunternehmen / Personengesellschaft | Juristische Person (GmbH) |
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| Bestandsübertragung | Bei einem Inhaber- oder Personengesellschaftsbetrieb müssen Kundinnen und Kunden aktiv über den Wechsel im Betreuungsverhältnis informiert werden und haben ein Widerspruchsrecht. Versicherer übertragen die Bestände meist auf eine neue Vermittlernummer, was häufig manuell erfolgt und daher lange dauern sowie fehleranfällig sein kann. | Die Kundschaft ist vertraglich an die GmbH gebunden. Durch den Verkauf ändert sich die rechtliche Betreuung nicht, weshalb kein Widerspruchsrecht ausgelöst wird. Die Versicherer müssen zudem keine Bestände umtragen, da das Vertragsverhältnis bestehen bleibt. |
| Notar erforderlich | In der Regel nicht notwendig. | Ein Verkauf einer GmbH-Maklerfirma ist beurkundungspflichtig, daher ist ein Notar einzubeziehen. |
| Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuer, wenn das Unternehmen als Ganzes oder als geschlossener Teilbetrieb veräußert wird. | Die Übertragung der GmbH-Anteile ist nicht umsatzsteuerpflichtig. |
| Einkommensteuer | Der Verkaufserlös unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. | Bei GmbH-Strukturen greift häufig die sogenannte „Teileinkünfte- bzw. 5/7-Regel“, abhängig von der individuellen Beteiligungssituation. |
| Wert bzw. Kaufpreisbildung | Der Kaufpreis bemisst sich typischerweise nach dem Bestand bzw. der jährlichen Bestandsvergütung. Im Markt üblich sind ca. das 2,5- bis 3,5-Fache der jährlichen Bestandsvergütung, bei Kfz-Beständen oft zwischen 1- und 1,5-Fach. | Wenn eine GmbH mitsamt Belegschaft weitergeführt wird, dient häufig der erwirtschaftete Gewinn als Bewertungsbasis. Je nach Unternehmensgröße können das etwa 4- bis 7-Fache des Jahresgewinns sein. Wird die GmbH aufgelöst und Bestände herausgelöst, wird häufig wieder die Bestandsvergütung zugrunde gelegt. |
| Todesfall | Laut Courtagezusagen fällt der Bestand im Todesfall meist an den Versicherer zurück. Praktisch werden Bestände jedoch oft weitergegeben oder verkauft. Für Erbende ist der Überblick jedoch kompliziert, was Veräußerungen erschweren kann. | Die GmbH ist veräußerbar, der Maklerbetrieb bleibt bestehen. Dadurch kann die Firma als Ganzes im Todesfall übertragen werden. |

Für uns steht Kontinuität an erster Stelle: Deshalb setzen wir auf die Übernahme vertrauter Mitarbeiter, damit Ihre Kunden auch künftig auf bekannte Ansprechpartner zählen können.
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Unser Team aus spezialisierten Beratern erweitert Ihre Beratungskompetenzen und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Kunden ein noch umfassenderes Leistungs- und Serviceangebot bereitzustellen.
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„Ich habe mein Unternehmen 2021 an DieMaklerwelt GmbH verkauft und bin jetzt Teil des Teams!“

„Ich habe meinen Versicherungsbestand 2024 an DieMaklerwelt übergeben und genieße seitdem meinen Ruhestand!“

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