Die Betriebsrente ist die älteste Zusatzversorgung im Alter. Etwa 30 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner beziehen sie neben ihrer gesetzlichen Rente. Unter den Beschäftigten sorgen rund 57 Prozent betrieblich vor.
Allerdings ist diese Art der Altersvorsorge in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet.
Das soll mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 07.06.2017 mit Umsetzung zum 01.01.2018 anders werden. Es wird attraktiver für Unternehmen, eine Betriebsrente anzubieten. Auch steuerliche Anreize sind in dem neuen Gesetz enthalten. Schließlich wird es bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Freibeträge geben.
Zu den genauen Zahlen und den wichtigsten Änderung empfehlen wir die Vereinbarung eines persönlichen Termins, da diese Thematik sehr speziell und umfangreich ist.
Hier die 4 wichtigsten Neuerungen ab 2018 im Überblick:
- Arbeitnehmer erhalten min. 15% Zuschuss zur Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber -neu-
- Arbeitgeber erhalten 30% Zuschuss für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente (Dies gilt für alle Arbeitnehmer die bis 2200,00€ Brutto verdienen.) -neu-
- steuerfreie Zahlungen in betriebliche Versorgungseinrichtungen auf bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung -erhöht-
- 202,00€ monatliche Rente aus freiwilligen Zusatzversorgungen werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet und sind damit frei. -neu-