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Arbeitskraft­absicherung

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Dabei berücksichtigen wir Ihre bereits vorhandenen Versicherungen und die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Form Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese spielt hierbei nämlich auch eine Rolle. Welche? Das verraten wir Ihnen gerne.

Lassen Sie sich gut beraten und vereinbaren Sie einen Termin!

Kontaktanfrage

Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufsstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges Einkommen - aber auch nur Beamten auf Lebenszeit. Und in den Anfangsjahren nur in eingeschränkter Höhe. In Abhängigkeit von der bisherigen Dienstzeit kann man davon ausgehen, dass in den ersten 15 Jahren meist nur die Mindestversorgung gezahlt wird.
Beamte auf Widerruf (z. B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe erhalten in den ersten fünf Jahren ihrer Laufbahn keine Leistung! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Da Beamte nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden, wird hier auch eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten.

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  1. Zahlt die Versicherung wirklich, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? JA! Voraussetzung ist, dass Sie bei der Beantragung keine Vorerkrankungen verschwiegen oder deren Angabe schlicht vergessen haben. Dann kann es nämlich passieren, dass die Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigert und Sie vor Gericht klagen müssen. Ein sauberes Antragsverfahren ist das A und O. Und das versprechen wir Ihnen!
  2. Ab wann zahlt die Versicherungsgesellschaft? Im Regelfall, wenn Sie mindestens seit 6 Monaten oder voraussichtlich für mindestens 6 Monate krankgeschrieben sind/werden. Dann können wir gemeinsam die Leistung beim Versicherer beantragen.

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Arbeitskraftabsicherung | sinnvoll

Arbeitskraftabsicherung sinnvoll? - Alle Infos zu Kosten, Leistungen & Co.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitskraftabsicherung | sinnvoll

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Bedarf

Arbeitskraftabsicherung ist bereits bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich, die länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist lediglich 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Einkommensverlust lässt sich, abhängig vom Einkommen, oftmals ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längeren Krankheiten kann eine Krankentagegeldabsicherung bereits für wenige Euro diese Lücke schließen.

Bei Gutverdienenden, die mit ihrem Einkommen die sog. Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 58.050 € übersteigen, vergrößert sich die Lücke mit jedem Euro, der über dieser Grenze verdient wird.

Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen über 280.000 weitere Fälle hinzu.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jede angebotene Stelle annehmen, egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente - das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens - gibt es nur, wenn der Erkrankte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung auf der Hand liegt, wie bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario, in dem seine Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Aber auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser einer Berufsunfähigkeit.

Wie schütze ich mich optimal?

Die verschiedenen Absicherungsformen leisten bei unterschiedlichen Auslösern, die wir hier nun vorstellen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung - der Königsweg der Absicherung

Hier sind sich selbst die sog. Verbraucherschützer einig: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird im optimalen Fall bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Als Rentenhöhe sollte man sein persönliches Existenzminimum heranziehen, also die Summe, die ausreicht, den aktuellen Lebensstandard, Ihren aktuellen Status zu sichern. Was nicht vergessen werden darf, dass auch im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge nicht aus den Augen verloren geht, da sonst die Möglichkeit besteht, trotz guter Absicherung der Arbeitskraft in die Rentenfalle zu rutschen. Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist und dass Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen!

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50% und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann - unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich ist.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung umgehen, mithilfe einer sog. Gelbe-Schein-Regelung. Diese besagt, dass bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird - nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen.
Doch auch hier gibt es verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die genau betrachtet werden müssen.

Dazu bieten immer mehr Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhalten Sie zwar die Rente ausbezahlt, aber lediglich bis zum Vertragsende, meist bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Was auf keinem Fall fehlen darf, ist eine entsprechende Dynamik. Sowohl während der Phase der Beitragszahlung als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden, der Inflation entgegenzuwirken.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Quelle: Morgen & Morgen, Stand 04/2021

Ursachen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele, ob Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs und andere bösartige Geschwülste. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-out die Ursache, Tendenz stark steigend. Diese Tatsache beweist nun, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohes Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Top-Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird bei festgestellter Berufsunfähigkeit eine entsprechende Rente bis zum Altersrentenbezug gezahlt.

Nun gibt es aber auch Personen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs den Versicherungsschutz nicht leisten können oder auch schlicht nicht leisten wollen! Doch auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard zu schützen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Grunde die Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser.

Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. "Dauerhaft" bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Daher ist diese Absicherungsform als "Worstcase"-Absicherung - also für den ungünstigsten Fall - zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen "Worstcase"-Schutz haben möchten.

Grundfähigkeitenabsicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Personen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg BU“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Personen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht versichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.

Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

Multi-Risk-Absicherungen

Ein relativ neuer Baustein der Absicherung sind sogenannte Multi-Risk-Absicherungen. Wie der Name es schon verrät, werden hier mehrere Absicherungsformen gebündelt.

Multi-Risk-Absicherungen bieten Schutz vor finanziellen Einbußen in Form einer Rentenzahlung für den Eintritt dauerhafter körperlicher Schädigung durch Unfall, Organschäden, eine schwere Krankheit, den Verlust von Grundfähigkeiten oder den Eintritt des Pflegefalls. Oftmals sind auch psychische Erkrankungen mitversichert.

Anders als in der Berufs- oder auch Erwerbsunfähigkeitsversicherung, in denen der Leistungsauslöser relativ subjektiv ist, gibt es hier in den Bedingungen klar definierte Leistungsauslöser, die nahezu jeder Arzt eindeutig feststellen kann.

Die meisten Multi-Risk-Absicherungen sind nach Art des versicherten Risikos kalkuliert. Daher ergibt sich hier die Möglichkeit, einen im Vergleich zu anderen Absicherungsformen günstigen Beitrag für eine passende Rentenhöhe zu erhalten. Einige Versicherer bieten sogar die Wahlmöglichkeit für lebenslange Rentenzahlung an.

Die Multi-Risk eignet sich auch perfekt zur Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder zur Schwere-Krankheiten-Vorsorge!

Da die körperlichen Schädigungen dauerhaft als Leistungsauslöser vorhanden sein müssen, wäre die Multi-Risk eben auch nur eine Worst-Case Absicherung.

Hier kommen verschiedene Absicherungsformen in einer Police zusammen - sprechen Sie mit uns über die Unterschiede in den Bedingungen und lassen Sie uns gemeinsam den passenden Schutz für Sie finden.

Schwere Krankheiten Vorsorge

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge hebt sich hier von den anderen Vorsorgemöglichkeiten etwas ab. Anstatt einer Rente erhalten Kunden im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung.

Um eine Leistung aus der Schwere-Krankheiten-Vorsorge zu erhalten, muss in der Regel ein bestimmter, vordefinierter Schweregrad einer Erkrankung vorliegen.

Ganz wichtig: Die Voraussetzungen differieren hier von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es ist nicht zwingend die Krankheit Krebs, sondern unter Umständen ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung maßgeblich oder aber die entsprechende Diagnose genügt bereits. Daher ist es ratsam, sich zusammen mit seinem Hausarzt die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krankheiten wie Krebs anzuschauen und eine ärztliche Meinung dazu einzuholen.

Es gibt mittlerweile einige Produkte auf dem Markt. Dazu gesellen sich bereits einige Vergleiche, die allerdings nur die Anzahl bzw. den Wortlaut der Erkrankungen vergleichen, nicht den Leistungsauslöser an sich. Die Anzahl der versicherten Erkrankungen lassen NICHT auf die Qualität der Vorsorge schließen.

Daher stellen wir Ihnen gerne die Anbieter mit allen Vor- und Nachteilen vor. Denn bereits bei der Kalkulation gibt es große Unterschiede, die oftmals im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen können.

Die Private Unfallversicherung

Wie die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt auch die Unfallversicherung meist eine Kapitalleistung. Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Einige führen zu einem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Großteil allerdings nicht. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall sind schwer einzuschätzen und lassen sich schwer mit einer Geldsumme festlegen. Daher lassen sich in diesem Bereich sehr hohe Summen in Form einer Invaliditätsleistung versichern.

Diese Kapitalzahlung ist der Hauptbaustein der privaten Unfallversicherung. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel von der vereinbarten Summe z. B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird.

Weitere Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung sind:

  • Unfalltodesfallleistung
    Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt, um beispielsweise Kosten für die Beerdigung zu decken.
  • Unfallrente
    Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist 50%) erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung.
  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld
    Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt, z.B. für jeden Tag eines unfallbedingten medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthalts. Nach der Entlassung erhalten Sie Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen.

Die private Unfallversicherung bietet 24 Stunden weltweiten Versicherungsschutz und ist daher jedem zu empfehlen.

Das Krankentagegeld - Die sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeitskraftabsicherung

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) ab dem vereinbarten Tag, nach der sog. Karenzzeit, bezahlt.

So ist es bei Arbeitnehmern üblich, diese Karenzzeit auf 42 Tage zu vereinbaren, da in den ersten 6 Wochen meist Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gewährleistet ist.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt die Sache anders, denn hier gibt es keinen Arbeitgeber. So können sich Selbstständige und Freiberufler bereits ab dem 4. Tag z. B. entsprechend des Einkommens versichern.

Aber Vorsicht: die Versicherer unterscheiden sich hier enorm, z. B. auch beim Thema Karenzzeiten. Nicht alle Versicherer bieten alle Karenzzeiten an.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Selbstständige machen kaum Urlaub! Freiberufler werden nicht krank! Die gesunde Ernährung, der Sport in der kargen Freizeit - das sind keine Allheilmittel, wenn zum Beispiel der Blinddarm raus muss, ein Autofahrer kurz abgelenkt ist und Sie anfährt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebs- bzw. Praxisausfallversicherung ist besonders für Einzelunternehmer und Freiberufler von essenzieller Wichtigkeit, um im Krankheitsfall des Betriebs- oder Praxisinhabers den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Beispiele:

Robert, 50, ist Tischler mit einer Bürokraft

Aufgrund eines Arbeitsunfalls mit der Kreissäge fällt er mehrere Wochen aus (Ausfalldauer, Krankenhaus etc.). Die Miete und die Betriebskosten für die Werkstatt sind aber zu bezahlen. Ein Auftrag kann nicht fertiggestellt werden und neue Aufträge können nicht akquiriert werden. Zusätzlich ist auch die Angestellte während der Ausfalldauer und des Krankenhausaufenthaltes zu bezahlen.

Johannes, 42, ist Arzt

Aufgrund einer Lungenentzündung kann er keine Patienten behandeln. Die Miete für die Arztpraxis sowie das Gehalt seiner Arzthelferin sind aber fällig. Hinzu kommt noch der eigene Verdienstverlust während der Ausfalldauer.

Nehmen wir an, beide Unternehmer hätten sich mit dem Thema: "Ausfall der eigenen Arbeitskraft und die Folgen für mein Unternehmen" lediglich über die Private Krankenversicherung befasst. Natürlich war ihnen der Ausfall bewusst und sie haben mit einem Krankentagegeld vorgesorgt. Auch ein Geschäftsführer hat ein Privatleben, ja wirklich! Er hat seine privaten Fixkosten und einen gewissen Lebensstandard, der selbst bei Krankheit aufrechterhalten werden will. Das Krankentagegeld springt ein, damit er sein Gehalt, das er sich selbst ausbezahlt, weiterhin zur Verfügung hat. Jedoch reicht das Geld bestimmt nicht, um seinen Betrieb am Laufen zu halten, da sein Gehalt nur einen Teil der betrieblichen Fixkosten darstellt.

Hier kann die Betriebsausfallschutz-Versicherung die Existenz retten. Sie leistet bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers nach individuell vertraglich vereinbarter Karenzzeit Entschädigungszahlungen in Höhe der zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens notwendigen fortlaufenden betrieblichen Fixkosten.

Besonderheiten

Beamte

Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufsstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges Einkommen - aber auch nur Beamten auf Lebenszeit. Und dies in den Anfangsjahren auch nur in eingeschränkter Höhe. In Abhängigkeit von der bisherigen Dienstzeit kann man im Schnitt davon ausgehen, dass in den ersten 15 Jahren meist nur die Mindestversorgung gezahlt wird.

Beamte auf Widerruf (z. B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe erhalten in den ersten 5 Jahren ihrer Laufbahn keine Leistung! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Da Beamte nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden, wird hier auch eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten.

Schüler

Wenn Sie sich jetzt fragen, wozu denn Schüler eine Arbeitskraftabsicherung benötigen, da sie nicht am Arbeitsprozess teilnehmen, liegen Sie vollkommen richtig!

Hier geht es darum, den ersten Schritt zu gehen und bereits die zukünftige Arbeitskraft vor finanziellen Einbußen zu schützen, damit die Zukunft nicht schon zu Ende ist, bevor sie richtig beginnt.

Die Vorteile früher anzufangen, liegen auf der Hand:

  • In den meisten Fällen ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren besser als später. Um sich nicht die Chance auf eine gute Vorsorge zu verbauen, sollten Sie so früh wie nur möglich anfangen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen
  • Nahezu alle Vorsorgeprodukte kalkulieren mit Ihrem Eintrittsbeginn. Je länger dieser hinausgezögert wird, desto tiefer müssen Sie später in die Tasche greifen
  • Früher Schutz ist immer BESSER - vor bestimmten Krankheiten oder Unfällen ist niemand gefeit
  • Schützen Sie Ihre Zukunft, damit es überhaupt zum schicken Auto, den jährlichen Urlauben und dem finanziell gesicherten Familienleben kommen kann

Selbständige / Freiberufler

Bei dieser Berufsgruppe muss auf einen Punkt in den gewählten Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung besonderes Augenmerk gelegt werden: Umorganisation im Leistungsfall.

Hier prüfen Versicherer eine mögliche (auch zumutbare) Umorganisation des Betriebes, der Kanzlei oder der Praxis, um eben eine Leistung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente zu umgehen.

In solchen Fällen gibt es bestimmte Voraussetzungen wie z. B. wirtschaftliche Angemessenheit. Diese Voraussetzungen sind bereits durch BGH-Rechtsprechungen definiert, lassen aber - wie so oft - verschiedene Auslegungen zu.

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