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Todesfall­absicherung

Todesfallabsicherung – Für die Sicherheit Ihrer Familie, wenn Sie nicht mehr da sind.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen belastet werden. Mit einer Todesfallabsicherung schützen Sie Ihre Familie und sorgen für eine sorgenfreie Zukunft.

🛡️ Finanzielle Absicherung – Sichern Sie Ihre Familie vor unvorhergesehenen Ausgaben wie Krediten, laufenden Kosten oder Beerdigung.
💡 Individuell anpassbar – Wählen Sie den Schutz, der perfekt zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen passt.
💰 Einfache Handhabung – Schnell und unkompliziert zu Ihrer Todesfallabsicherung.
Frühzeitig handeln – Je eher Sie vorsorgen, desto besser sind Sie für die Zukunft abgesichert.

Schützen Sie Ihre Liebsten – jetzt und für immer. Sorgen Sie mit einer Todesfallabsicherung für finanzielle Sicherheit und hinterlassen Sie ein gutes Gefühl.

Unsere Produkte
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Risikolebensversicherung
  • Risikolebensversicherung - konstant
  • Risikolebensversicherung - linear fallend
  • Risikolebensversicherung - annuitätisch
  • Risikolebensversicherung - duale Leben
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  • Kapitallebensversicherung
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  • Vorsorgevollmachten von Jura Direkt
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  • Notfallordner für 14,95€
Nur das Beste für die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie

Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt:

„Duale Leben" bedeutet lediglich, dass es nur eine Versicherungspolice gibt, die zwei versicherte Personen erfasst. Verstirbt eine der versicherten Personen, wird die vereinbarte Versicherungssumme einmalig an die Hinterbliebenen ausgezahlt und danach erlischt der Vertrag.

Diese Form wird gerne bei der Absicherung von Immobiliendarlehen für die Bank gewählt, da sie kostengünstiger ist.

Lassen Sie sich gut beraten und vereinbaren Sie einen Termin!

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Das kommt ganz darauf an, welches finanzielle Risiko damit gegen den Todesfall versichert werden soll. Benötigen Sie die Versicherung, um ein Immobiliendarlehen bei einer Bank abzusichern, dann gibt Ihnen in der Regel die Bank die Summe vor und verlangt eine Abtretung an die Bank - sollte der Todesfall eintreten, hat die Bank somit einen direkten Anspruch auf den Erhalt der Versicherungssumme.

Wollen Sie damit bspw. diejenige Person in der Familie absichern, die das Haupteinkommen erwirtschaftet, denn empfehlen wir das 3-5-fache Bruttojahresgehalt. Das wiederum hängt zum einen von den Verbindlichkeiten (Kredite, offene Rechnungen, wiederkehrende Anschaffungen) ab, mit der die Hinterbliebenen zurückbleiben und zum anderen bestimmt die Höhe der Versicherungssumme natürlich den monatlichen Beitrag der Versicherung.

Lassen Sie sich gut beraten und vereinbaren Sie einen Termin!

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Der Tod eines Familienmitglieds ist für die unmittelbar betroffenen Hinterbliebenen oft ein Schock. Noch tragischer ist es, wenn die Kinder einen Elternteil verlieren und einer der Elternteile schlagartig zwei Rollen übernehmen muss, um das Leben erst einmal neu auszurichten.

In so einer Situation wünschen Sie sich unzählige Arme und Köpfe gleichzeitig. Wenn es sich dann noch bspw. um einen Unfall handelt und Sie nicht nur Ihre Alltagsangelegenheiten alleine regeln müssen, sondern auch noch mit zusätzlichem, völlig neuartigem Papierkram konfrontiert werden, kann es ganz schnell passieren, dass Sie überfordert sind und sprichwörtlich „ unter die Räder“ geraten. Ganz zu schweigen von der Gefühlsachterbahn, in die Sie und Ihre Kinder jeden Tag steigen, sobald Sie aufwachen.

Sie sind nicht allein! Vertrauen Sie sich uns an und Sie werden sehen, dass es Menschen gibt, die mit der Organisation solcher Situationen sehr vertraut sind und als außenstehende Dritte einen kühleren Kopf bewahren können.

Informieren Sie sich gerne und vereinbaren Sie einen Termin!

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Zu den Vorsorgevollmachten zählen unter anderem die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Die Patientenverfügung ist relativ bekannt; sie regelt jedoch ausschließlich, welche lebenserhaltenden Maßnahmen von den Ärzten ergriffen werden dürfen.

Mindestens genauso wichtig ist aus unserer Sicht die Betreuungsverfügung. Diese regelt, wer Sie in welchem Rahmen wirtschaftlich vertreten und in Ihrem Namen u. a. Verträge schließen oder über Ihr Vermögen (Tagesgeldkonten, Immobilien u. a.) verfügen darf - wenn Sie es nicht mehr können. Beispiel: Sie werden nach einem schweren Verkehrsunfall ins künstliche Koma versetzt.

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Todesfallabsicherung | ohne Gesundheitsfragen | Vergleich | Test

Todesfallabsicherung mit & ohne Gesundheitsfragen im Vergleich

Inhaltsverzeichnis

Todesfallabsicherung | ohne Gesundheitsfragen | Vergleich | Test

Todesfallabsicherung mit & ohne Gesundheitsfragen im Vergleich

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen.

Denn auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihres Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartners optimal absichern.

Hilfe vom Staat – was bekommen die Hinterbliebenen?

Witwen-/Witwerrente

Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/Witwerrente. Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind, gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.
Beide Renten werden grundsätzlich nur so lange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.

Kleine Witwen-/Witwerrente:
25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, befristet auf 2 Jahre

Große Witwen-/Witwerrente:
55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Halbwaisenrente:
10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Vollwaisenrente:
20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Die Risikolebensversicherung - Sorgen Sie vor

Wie die Grafik zeigt, fehlen der Familie jeden Monat 1.378 €.

Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht somit keinesfalls, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.

Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000 €) auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden. Deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch sein.

Der genaue Absicherungsbedarf hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab.
Ein Alleinverdiener mit Frau, zwei kleinen Kindern und einer Hypothek hat sicherlich einen anderen Bedarf als ein kinderloses Ehepaar, das zur Miete wohnt.

Monatliche Lebenshaltungskosten, z.B.:

  • Miete, allg. Nebenkosten
  • Strom, Wasser, Heizung
  • Telefon, Internet
  • Kindergarten
  • Hypothekenzahlung an die Bank
  • Lebensmittel, Kleidung, Mobiliar
  • Betriebskosten für das Auto, Monatstickets für Bus/Bahn
  • Versicherungsprämien
  • Hobby/Freizeit

Faustformel:

Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden. Für die oben erwähnte Beispiel-Familie sollte die Versicherungssumme also mind. 100.000 bis 150.000 EUR betragen.

Arten der Risikolebensversicherung

Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im entsprechenden Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen erforderlich, wie z.B. Arztberichte.

Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zusätzlich bieten Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, dass Sie den Schutz an veränderte Lebenssituationen anpassen können. So ermöglichen diese Garantien z. B., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.

Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung „spart“ ein junges Eintrittsalter Geld. Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mitberücksichtigt sind.

Klassische Risikoversicherung - Hinterbliebenenschutz

Besonders für junge Familien mit Wohneigentum und Kindern sowie Firmengründer steigt das Risiko einer existenzbedrohenden Lage durch den Tod des (Geschäfts-)Partners.

Bei der klassischen Absicherung legen Sie zu Beginn die Höhe der Versicherungssumme fest. Diese bleibt während der gesamten Laufzeit gleich - abgesehen von einer Dynamik oder wenn Sie aktiv eine Erhöhung bzw. Reduzierung beantragen. Dies verschafft Ihnen eine hohe Planungssicherheit. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, kann die Versicherungssumme nach oben oder unten angepasst werden. Greift bei der gewünschten Erhöhung die sog. Nachversicherungsgarantie, ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch an, die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuändern, wenn Sie eines Tages keinen Todesfallschutz mehr wünschen.

Risikoversicherung mit fallender Summe

Sie wissen heute schon, dass Sie in Zukunft immer weniger finanzielles Risiko absichern müssen (z. B. weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Immobile abbezahlt ist und die Belastung bis dahin Stück für Stück weniger wird)? Dann ist eine Risikoversicherung mit fallender Summe die perfekte Lösung. Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr um einen konstanten Wert - und damit passen sich auch die Beiträge an.

Verbundene Risikoversicherung

Mit einer Partner-Risikoversicherung beziehen Sie eine weitere Person in den Versicherungsschutz ein. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig - und zwar dann, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt. Optimal, um sich zu günstigen Beiträgen gegenseitig abzusichern.

Risikoversicherung nach Tilgungsplan

Sie möchten eine neue oder laufende Hypothek absichern, dabei aber nicht unnötig viel bezahlen? Eine Risikoversicherung nach Tilgungsplan ist als Restschuldversicherung dafür ideal: Ihr Versicherungsschutz passt sich Jahr für Jahr automatisch Ihrem Restdarlehen an. Nutzen Sie als Bauherr oder Immobilieneigentümer die Vorteile einer Versicherung, mit der Sie immer genau richtig abgesichert sind!

Eine Risikolebensversicherung ist eine relativ günstige Absicherungsform. Hohe Versicherungssummen sind meist schon für wenig Geld versicherbar. Die Versicherungsprämie hängt in der Regel von Alter, Geschlecht, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Es können aber noch Zuschläge für riskante Hobbys oder Vorerkrankungen dazu kommen. Einige Versicherer bieten zudem günstigere Prämien für Nichtraucher und bestimmte Berufe an.

In den meisten Angeboten wird eine Brutto- und eine Netto-Prämie ausgewiesen. Dieser Unterschied kommt zustande, da die Versicherungsunternehmen die Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligen. Sofern Sie sich für das System der „Beitragsverrechnung“ entschieden haben, reduzieren die Überschüsse die laufenden Prämien. Die Netto-Prämie ist der derzeit gültige Zahlbeitrag für Ihre Risikolebensversicherung. Die Brutto-Prämie ist der maximal mögliche Beitrag, wenn die Überschussbeteiligung reduziert werden muss. Damit Ihre Prämie auch in vielen Jahren noch bezahlbar bleibt, ist es wichtig, ein finanzstarkes Unternehmen zu wählen, das Ihnen auch in Zukunft noch hohe Überschüsse gutschreiben kann.

Wichtige Steuerhinweise

Um steuerliche Nachteile (z. B. Erbschaftsteuer) zu vermeiden, ist eine umfassende Beratung sinnvoll. Dies gilt insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Geschäftspartner, die eine gegenseitige Absicherung wünschen. In diesen Fällen kann es sinnvoller sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Wenn Sie eine Versicherung auf das Leben Ihres Partners abschließen (und umgekehrt), erhält der überlebende Partner (Bezugsberechtigter) im Todesfall die Versicherungssumme. Eine Meldung an das Finanzamt ist nicht erforderlich - es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Grafik: Die Schritte unseres Beratungsprozesses

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